und unser Angelverein ist auch dabei. Unterschiedliche Schonzeiten, Mindestmaße, sinnfreie Angelverbote (z.B. Fehmarnbelt, Nachtangelverbot usw.) und Auschlüsse der Menschen aus der Natur. Sicherlich macht es Sinn, Naturschutzgebiete einzurichten, aber, nicht einhergehend mit einem grundsätzlichen Ausschluss der Menschen und eben auch Angler. Gerade die Angler sind oft die Ersten, die Missstände am Wasser registrieren und aufdecken weil sie am und auf dem Wasser sind. Unterschiedliche Schonzeiten und Mindestmaße an einem Haupstrom wie die Elbe, ist keinem Angler zu vermitteln.