Ein ganz grosses Danke!
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Nach kurz einem Jahr sind wir mittlerweile bei 300+ Vereinsmitgliedern angekommen und freuen uns, dass unser Konzept - Vereinsbeitrag, Veranstaltungen, Slipflat (10,00 €) an der Dove-Elbe, Preisnachlässe, soziales Engagement - so gut angenommen wird. Seit dem Jahreswechsel sind wir um mehr als 100% gewachsen! Wir danken unsere Vereinsmitglieder und die vielen Unterstützern ganz herzlich für das Vertrauen, wodurch wir auch unser soziales Engagement - 1 € von jeden Jahresbeitrag - für das
am Ende des Jahres erheblich erhöhen können. Für unsere Vereinsmitglieder haben wir bald eine Überraschung bereit. Versprochen!
Das Nachtangeln auf Aal war ...
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wieder ein tolles Erlebnis mit einer ganz tolle Truppe von 17 Vereinsteilnehmern und 1 Baldvereinsmitglied, 16 Aale, diverse Kaulbarsche und jede Menge zu mampfen. Der "Gewinner" des Abends war Heiko mit 4 Aale. Dafür hatten viele Anderen eine tolle Ausssicht und Kaulbarsche.
Weitere Bilder - wie gehabt - in der Mediathek.
Jugendangeln mit Familie ...
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/ weitere Vereinsinteressierte und grillen am 21. Juli. Mit Boote und Bellyboote und Unterstützung von Hamburg-Belly-Tours und Angelschule Nord. Alle Infos HIER.
Wichtige Änderung im Fischereirecht S-H.
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In Schleswig-Holstein hat es mit Wirkung vom 15.07.2013 einige wichtige Änderungen der DVO zur LFischG - der Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz - gegeben, die für die Angler in Schleswig-Holstein von großer Bedeutung sind.
Die wichtigsten Auszüge:
Für die gewerblich betriebenen - geschlossenen - Gewässer ( Forellenteiche ) werden keine Fischereischeine mehr benötigt. Bei den gleichen Gewässern, die jedoch von Privatpersonen oder Vereinen betrieben werden, benötigt der Angler weiterhin einen gültigen Fischereischein.
Ebenfalls werden auf den Angelkuttern in der Nord- und Ostsee keine Fischereischeine mehr benötigt.
Brandungsangler müssen in Schleswig Holstein aber weiterhin einen gültigen Fischereischein vorweisen.
Der Urlauberfischereischein kann nur noch einmal verlängert werden ( vorher waren es zwei Verlängerungen ).
Weiterhin gilt für alle Nicht-Schleswig-Holsteiner, die in Schleswig-Holstein angeln möchten ( gilt auch für die Kutterangelei ), dass sie im Besitz einer gültigen Fischereiabgabemarke für das Land Schleswig-Holstein sein müssen. Quelle
Aufnahmeformulare ..
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sind jetzt nahezu täglich im Vereinshaus
Dienstag bis Freitag 17:00 - 24:00
Samstag 11:00 - opend end
Sonntag 11:00 - open end
erhältlich. Keine Annahme.
Einfach beim Pächter Jan Stoss nachfragen, ausfüllen und Stefan (siehe Aufnahmeinformationen) zuschicken.
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