In Schleswig-Holstein hat es mit Wirkung vom 15.07.2013 einige wichtige Änderungen der DVO zur LFischG - der Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz - gegeben, die für die Angler in Schleswig-Holstein von großer Bedeutung sind.

Die wichtigsten Auszüge:

Für die gewerblich betriebenen - geschlossenen - Gewässer ( Forellenteiche ) werden keine Fischereischeine mehr benötigt. Bei den gleichen Gewässern, die jedoch von Privatpersonen oder Vereinen betrieben werden, benötigt der Angler weiterhin einen gültigen Fischereischein.

Ebenfalls werden auf den Angelkuttern in der Nord- und Ostsee keine Fischereischeine mehr benötigt.

Brandungsangler müssen in Schleswig Holstein aber weiterhin einen gültigen Fischereischein vorweisen.

Der Urlauberfischereischein kann nur noch einmal verlängert werden ( vorher waren es zwei Verlängerungen ).

Weiterhin gilt für alle Nicht-Schleswig-Holsteiner, die in Schleswig-Holstein angeln möchten ( gilt auch für die Kutterangelei ), dass sie im Besitz einer gültigen  Fischereiabgabemarke für das Land Schleswig-Holstein sein müssen. Quelle