Unser Verein goes cloud (Wolke) ...
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Auch in der GF-Organsiation gehen wir Schritt für Schritt weiter und legen sehr grossen Wert darauf, dass wir weitmöglichst über die gleichen Vereinsinformationen verfügen. Ausgehend von der Tatsache, dass unsere Domain "hamburger-angler.de" selbstredend auf dem Namen des Vereins (siehe Denic) registriert ist, nutzen wir die technischen Möglichkeiten welche einen gleichen Wissensstand im GF-Vorstand gewährleistet.
Die Mitglieder des GF-Vorstands können bereits mittels PC / Laptop / Tablet oder Handy:
1. die Mitgliederverwaltung und Finanzen (kein Tablet / Handy) jederzeit dezentral von zu Hause oder unterwegs abrufen oder einsehen um Fragen zu beantworten und
2. neben der eigene Vereinsemail auch eine zentrale Emailadresse abrufen und zeitnah reagieren und
3. sich "jederzeit" telefonisch erreichen.
Und jetzt gehen wir noch weiter.
4. sich einer Cloud bedienen um wichtige Dokumente vom Verein (aber auch vom Vereinsregister, Finanzamt, Verband, Fischereibehörde u.s.w.) abzulegen und zu teilen. Schritt für Schritt wird auch hier die Struktur auf- / ausgebaut und weitere Möglichkeiten ausgelotet. Wir erheben nicht den Anspruch perfekt zu sein, aber wir tun unser bestes. Schritt für Schritt.
Fotowettbewerb 2015
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Ein typisches Bild ...
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bei den Hamburger Anglern. Viele Teilnehmer und ein Grill am Start.
NEU Bilder und Video befinden sich in der Mediathek.
Auch ohne Fisch - nicht mal ein Zupfer - war das Treffen mit fast 30 Teilnehmern mit Gästen (LAF / Die Strandangler) einfach super und hat sehr viel Spaß gemacht. Super Gespräche, leckeres Essen und ein Holzfeuer zum wärmen.
Einen ganz herzlichen Dank an die Pächterin Helgra Krey von der Steganlage Dove-Elbe, an alle Organisatoren und Helfer die dieses obligatorische Treffen am Jahresende so gut organisiert haben. Ganz grosses Kino .
Wir bauen unser ...
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soziales Engagement für Jugendliche aus und haben unseren Verein in der Anbieterliste für das Bildungs- und Teilhabepaket aufnehmen lassen.
Über das Hamburger Bildungspaket können Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben damit auch Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Im Ländervergleich des Bildungs- und Teilhabepakets liegt Hamburg vorn und wir sind mit dabei.
Interessenten wenden sich bitte an unseren Kassenwart Stefan unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ab jetzt haben wir dafür extra einen Banner auf der Webseite eingerichtet.
Frohe besinnliche Weihnachten ...
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und lasst euch ausreichend mit Angelutenselien beschenken.
Wir wünschen allen ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes 2015.
Kommt gut rein und dicke
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